15 %
des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von bis zu 12 Monaten vollstationärer Pflege

Aus diesem kontinuierlichen Dialog ergibt sich ein unverwechselbares Profil, das die Grundlage jeder pflegerischen Tätigkeit wird. Durch diese Personenzentrierung wird der Bewohner aktiv in die Versorgungsplanung einbezogen. Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Pflege und konstruktive Begleitung bei der Tagesgestaltung. Angehörige sind wichtige Ansprechpartner und können zu diesem Prozess einen wertvollen Beitrag leisten.
Zu unser Versorgungsangebot gehört die Organisation der medizinischen Versorgung und Behandlungspflege. Wir pflegen die Kommunikation mit unseren Bewohnern, fördern ihre Kontakte untereinander sowie mit Angehörigen und unterstützen sie in ihrer Mobilität. Auch bei behördlichen Angelegenheiten sind wir behilflich.
Damit unser Haus diese Anforderungen kompetent und dem aktuellen Stand entsprechend umsetzt, stehen wir für ständige Weiterbildung und professionelle Qualifikationen. Wir unterziehen uns außerdem regelmäßig internen und externen Qualitätskontrollen.



| Pflegegrad | Pflegeentgelt | Unterkunft & Verpflegung | Investitionsfolgekosten | Gesamtentgelt | Anteil Pflegekasse | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 2.338,39€ | 1.152,61€ | 395,16€ | 3.886,16€ | bis zu 131€ | 3.755,16€ |
| Pflegegrad 2 | 2.998,20€ | 1.152,61€ | 395,16€ | 4.545,97€ | bis zu 805€ | 3.740,97€ |
| Pflegegrad 3 | 3.511,99€ | 1.152,61€ | 395,16€ | 5.059,76€ | bis zu 1.319,00€ | 3.740,76€ |
| Pflegegrad 4 | 4.047,99€ | 1.152,61€ | 395,16€ | 5.595,76€ | bis zu 1.855,00€ | 3.740,76€ |
| Pflegegrad 5 | 4.289,22€ | 1.152,61€ | 395,16€ | 5.836,99€ | bis zu 2.096,00€ | 3.740,99€ |
Pflegegrad 1: 0 %
des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von bis zu 12 Monaten vollstationärer Pflege
des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von 13 bis 24 Monaten vollstationärer Pflege
des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von 25 bis 36 Monaten vollstationärer Pflege
des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 36 Monaten vollstationärer Pflege
Der Tarif Fix/Flex 0,1 VK gilt bei Heimaufnahmen aus der Häuslichkeit.
Der Tarif Fix/Flex 0,2 VK gilt bei Aufnahmen aus Krankenhaus u. ä. (erhöhter Pflegebedarf).
Bei Fix/Flex 0,1 VK kann Kurzzeitpflege maximal 21 Tage in Anspruch genommen werden (max. Pflegeentgelt: 3.480,33€; Eigenanteil: 1.180,83€).
Bei Fix/Flex 0,2 VK kann Kurzzeitpflege maximal 18 Tage in Anspruch genommen werden (max. Pflegeentgelt: 3.390,48€; Eigenanteil: 1.012,14€).
Das Entgelt beträgt im Rahmen dieses Vertrages täglich, aktueller Stand: